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BSG, 26.03.2008 - B 12 KR 13/07 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Mannheim - S 4 KR 3714/03
- LSG Baden-Württemberg - L 4 KR 2235/04
- BSG, 26.03.2008 - B 12 KR 13/07 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 26.03.2008 - B 12 KR 13/07 B
6 Wird der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) geltend gemacht, muss ausgeführt werden, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 26.03.2008 - B 12 KR 13/07 B
6 Wird der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) geltend gemacht, muss ausgeführt werden, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN;… vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 26.03.2008 - B 12 KR 13/07 B
6 Wird der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) geltend gemacht, muss ausgeführt werden, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN;… vgl auch Bundesverfassungsgericht SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
- BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75
Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit - …
Auszug aus BSG, 26.03.2008 - B 12 KR 13/07 B
Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11 und Beschluss des Senats vom 5.8.2003 - B 12 RA 5/03 B). - BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 26.03.2008 - B 12 KR 13/07 B
Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31). - BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 26.03.2008 - B 12 KR 13/07 B
Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (…vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11 und Beschluss des Senats vom 5.8.2003 - B 12 RA 5/03 B).